Referentenentwurf für Physiotherapieberufereformgesetz: BMG will Teilakademisierung und Azubi-Vergütung

reform berufegesetz physiotherapieDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, die Ausbildung in der Physiotherapie zeitgemäß zu gestalten. Einem Entwurf für ein Physiotherapieberufe-Reformgesetz (PhyThBRefG) zufolge sollen teilweise eine Akademisierung und eine verpflichtende Ausbildungsvergütung eingeführt werden. 

Das Hauptziel der geplanten Reform ist es, die Qualität der Ausbildung zu verbessern, die Berufe zukunftsfähig weiterzuentwickeln und sie attraktiver zu gestalten. Zunächst ist kein Direktzugang zur Physiotherapie vorgesehen, und auch eine Vollakademisierung wird nicht angestrebt. Dies wird unter anderem damit begründet, dass die Ausbildung auch für Personen mit mittlerem Schulabschluss offen sein soll und die Größe der Berufs- oder Ausbildungsgruppe berücksichtigt werden muss.

Die vorgesehene Teilakademisierung sieht einerseits eine berufsfachschulische Ausbildung in der Physiotherapie vor, die mindestens die gleichen Aufgaben in der Versorgung abdecken kann wie die bisherigen Berufe. Andererseits soll es eine Hochschulausbildung geben, die zusätzliche Kompetenzen vermittelt. Dies könnte langfristig auch einen Direktzugang zur Physiotherapie und die Entwicklung weiterführender Masterstudiengänge ermöglichen.

Des Weiteren soll das PhyThBRefG eine verpflichtende Ausbildungsvergütung für die berufsfachschulische Ausbildung einführen, die auch für Auszubildende zu Masseuren und medizinischen Bademeistern gilt. Das bisherige Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) soll durch das neue Gesetz ersetzt werden. Laut Schätzungen des BMG würden die Kosten für die Ausbildungsvergütung von derzeit 110 Millionen Euro auf mindestens rund 441 Millionen Euro steigen. Ein Teil dieser Mehrkosten soll von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden.

Der Referentenentwurf könnte ebenso für Logopäden und Ergotherapeuten von Bedeutung sein. Obgleich er sich speziell mit der Physiotherapie beschäftigt, wird darin erwähnt, dass eine Reform der Berufsgesetze für Logopäden für das Jahr 2026 und für Ergotherapeuten für 2027 geplant ist. Anschließend sollen die Berufsfelder der Podologie und der Diätassistenz überarbeitet werden.


Quelle: https://www.aok.de/pp/gg/update/referentenentwurf-fuer-phythbrefg/

Foto: stock.adobe.com – Krakenimages.com

 

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